Multiplikatoren gesucht

Nachdem die Landesregierung MV trotz 22.000 eingereichter Unterschriften den Bürgerwillen aus unserer Volksinitiative komplett ignorierte, suchen wir jetzt aus Notwehr Unterstützer und Multiplikatoren für unsere beiden Volksbegehren. Von der Thematik geht es um die politische Forderung auf menschenwürdige Abstandsregelungen zu Wohnbebauungen und um den Schutz unserer einmaligen Landschaften und Küstengebiete.

Die Landesbauordnung konnte nur noch bis zum 31.12.2015 im Hinblick auf eine Hereinnahme einer 10H Regelung (Abstand 10-fache Höhe der Windindustrieanlage zu Wohnhäusern) geändert werden. Das regelte das zwischenzeitlich ausgelaufene Bundesgesetz, das unsere Landesregierung bewusst ignorierte. Deshalb und auch weil wir in der Landesbauordnung keine Regelungen zu Offshore Windparks treffen können, brauchen wir das Volksbegehren zur Änderung des Landesplanungsgesetzes. In unserem Gesetzentwurf fordern wir keine Winkrafträder innerhalb einer 20 km Zone vor der Küste von MV zuzulassen, sowie einen Mindestabstand von 2000 m an Land zur Wohnbebauung

Das Volksbegehren 10H gilt vorsorglich für den Fall, dass es uns unter künftig anderen politischen Zusammensetzungen im Bundestag gelingt die Länderöffnungsklausel für die Abstandsregelungen von Windkraftanlagen erneut zu thematisieren.

So sammeln wir Unterschriften für die beiden Volksbegehren

  • 1. Hier nachstehend finden Sie die Downloads für beide Unterschriftenlisten VB-10H und VB-LPIG
  • 2. Bei dem Ausdruck ist zwingend darauf zu achten, das die jeweilige Vor-und Rückseite auf einem Blatt zu finden ist. Die Landesregierung erkennt Unterschriftenlisten wo die Seite1, Seite 2 zusammengheftet wurde nicht an.
  • 3. Beide Unterschriftenlisten sind mit Name, Anschrift, Geburtsdatum leserlich auszufüllen oder auch durch Sie auszufüllen und dann aber persönlich von dem Bürger zu unterzeichnen.
  • 4. Sie als Multiplikator organisieren das sammeln der Unterschriften selbstständig und beachten zusätzlich die Punkte
  • 5. Es dürfen nur diejenigen unterschreiben, die zum Landtag des Landes MV wahlberechtigt sind, d. h. alle 18-jährigen deutschen Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in MV.
  • 6. Jeder Bürger darf pro Volksbegehren 1 x VB-10H und 1 x VB-LPIG nur 1 x unterzeichnen
  • 7. Ausgefüllte Listen dürfen aus Datenschutzgründen weder kopiert, oder in einer anderen Form dupliziert werden und dienen ausschließlich der Zustimmung zum vorgelegten Gesetzentwurf
  • 8. Fachliche Informationen entnehmen Sie bitte der nachstehenden kleinen Windkraftfibel

Eine große Bitte

Die beiden fertigen Listen sind bitte anschließend zusammenzuheften.
Pro Liste können 10 Bürger erfasst werden, es ist aber unproblematisch wenn z.B. auf einer Liste nur 3 oder 5, usw. Unterschriften geleistet wurden.

Die Unterschriftenlisten sind bitte an die bekannten Kontaktdaten weiterzuleiten.