von Roberto Kort
Stellungnahme zum Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Aktionsbündnis gegen unkontrollierten Windkraftausbau nimmt folgendermaßen Stellung zum Entwurf der Teilfortschreibung des regionalen Raumentwicklungs- programms Mecklenburgische Seenplatte:
- Umweltbericht: Der Teil "Umweltbericht" ist zum größten Teil erstellt worden unter Mitwirkung oder vollständig von der Firma Umweltplan, Stralsund. Die gleiche Firma wirkt auch bei Genehmigungsplanungen von Solar- und Windkraftanlagen mit. Hier besteht ein Interessenkonflikt: Es ist unrealistisch, wenn angenommen wird, das ausgewogene Interpretationen der Restriktionen angewendet auf die Windeignungsgebiete zustande kommen, wenn die Firma Umweltplan auch vom nächsten Schritt der Genehmigungsplanung profitiert oder profitieren könnte. Exemplarisch wird dieser deutlich beim Umweltbericht des Windeignungsgebietes Schossow (S. 108: "Erhebliche Beeinträchtigungen von Biotopen sowie der Fauna sind bei Beachtung der angegebenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen voraussichtlich nicht zu erwarten. Auf eine raumordnerische Vorprüfung von Belangen des Artenschutzes kann somit verzichtet werden. Weitere Belange sind im immissions- schutzrechtlichen Genehmigungsverfahren detailliert zu untersuchen." Das Windeignungsgebiet Schossow ist überdeckt mit einem Biotopverbund von 35 einzelnen Biotopen, deren Fläche zusammengenommen mehr als 21 ha ergibt, also deutlich mehr als die Restriktion von 5 ha. Eine unvoreingenommen Beurteilung von Belangen des Artenschutzes kann hier wohl nicht mehr erwartet werden!
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- S2. neu hinzugefügter Absatz: "In den Eignungsgebieten für Windenergieanlagen ist betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden im Rahmen der geltenden Gesetze die Möglichkeit zu geben, sich wirtschaftlich an neu zu errichtenden Windenergieanlagen zu beteiligen." Angelehnt an Kompensationszahlungen bei (Wert-)Verlust von Grundstücken oder zu erwartender Beeinträchtigungen beispielsweise beim Straßen-/Autobahnbau, Bergbau, Flughafenbau oder sonstiger Infrastrukturmaßnahmen, fordert der Freie Horizont angemessene Entschädigungen für Anwohner von Windkraftanlagen. Eine Beteiligung lehnen wir ab.
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- S3. Kriterien für Ausschlussgebiete (Ausschlusskriterien): Splittersiedlungen und Einzelhäuser im Außenbereich sind gleichzustellen mit Gebieten, die nach BauNVO dem Wohnen, der Erholung, dem Tourismus und der Gesundheit dienen. Ausserdem ist ein Abstandspuffer im Höhe vom 10-fachen der Anlagenhöhe von Windkraftanlagen zu garantieren; dies ist zu ermöglichen als Auflage für ein nachfolgendes Genehmigungsverfahren (Einführung der 10H-Regel wie im Bundesland Bayern)
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- S.9 Gebiete, die gutachtlich als besonders wertvolle historische Kulturlandschaft identifiziert sind: Der Freie Horizont fordert die Etablierung dieses Kriteriums als hartes Kriterium, inklusive einer angemessen Abstandsregelung unter Berücksichtigung der Wirkzonen von Windkraftanlagen
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- S. 11 Gesetzlich geschützte Biotope ≥ 5 ha (w) - Biotop-Verbünde sind als ein Biotop zu betrachten und entsprechend als Ausschlusskriterium heranzuziehen.
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- S. 12 Horste / Nistplätze von Großvögeln (h) einschließlich Abstandspuffer (w) - Auch der Abstandspuffer ist als hartes Kriterium zu werten! Referenz sollen die Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten gelten. Siehe www.vogelschutzwarten.de/downloads/lagvsw2015_abstand.pdf - Gebiete, die innerhalb der in dem Dokument angegebenen Mindestabstände liegen, sind von Windkraftplanungen freizuhalten.
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- S. 16 Kriterien für Restriktionsgebiete zur flächenbezogenen Einzelfallabwägung sind insbesondere: Landschaftsbildpotenzial Stufe 4, einschließlich 1000 m Abstandspuffer - Der Freie Horizont fordert einen Abstandspuffer basierend auf den Wirkzonen von Windkraftanlagen, immerhin sprechen wir von mindestens 10 Windkraftanlagen von mehr als 200 Meter Höhe je Windeignungsgebiet!
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- S. 17 Mindestabstand zu bestehenden oder neu geplanten Eignungsgebieten: Orientierungswert 2,5 km - Der Freie Horizont fordert den Planungsverband MSE auf, zur alten Regelung von 5 km Abstand zwischen Windeignungsgebieten zurückzukehren und dabei auch bestehende oder geplante Windkraftanlagen zu beachten, die nicht der Teil der vorliegenden Auslegung sind, beispielsweise über Zielabweichungsverfahren zu errichtende Windkraftanlagen.
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- S. 21 Rastgebiete (Land) von Wat- und Wasservögeln mit sehr hoher Bedeutung (Stufe 4) einschließlich 500 m Abstandspuffer - Hier wird auf mittlerweile 12 Jahre alte Daten zurückgegriffen! Durch den fortschreitenden Umbau der bestehenden Kulturlandschaft Mecklenburg-Vorpommerns ist anzunehmen, dass sich Rastgebiete verändern und verschieben. Von daher ist die Datengrundlage der Planung für Windeignungsgebiete aktuell zu halten und soll nicht älter als 5 Jahre sein!
Solange keine Möglichkeiten der Speicherung des Stroms aus Windkraft- und Solaranlagen im industriellen Maßstab bestehen, ist jeder Ausbau von Windkraft sinnlos, da weiterhin konventionelle Kraftwerke notwendig sind, um den stetig wachsenden Strombedarf gesichert zu decken. Von daher lehnt das Aktionsbündnis Freier Horizont die Ausweisung weiterer Windeignungsgebiete ab. Der ständig erhobene Verweis auf genug "substantiellen Raum" für Windkraftanlagen läuft ins Leere, denn nirgendwo ist definiert, was genau "substantieller Raum" sein soll. Da durch Windkraft und Solaranlagen keine grundlastfähige Energieversorgung möglich ist, in den letzten 20 Jahren aber bereits mehr als 30000 Windkraftanlagen deutschlandweit gebaut wurden, ist der Windkraft bereits mehr als ausreichend substantieller Raum zur Verfügung gestellt worden. Dem stehen enorme Kosten von jährlich ca. 30 Milliarden Euro an EEG- Umlage gegenüber, ohne jedoch auf absehbarer Zeit den Strombedarf gesichert zu decken. Von daher lehnt der Freie Horizont die vorliegende Planung ab.