von Roberto Kort

Pressemittelung zum ersten Windpark nach dem Bürgerbeteiligungsgesetz

Grundsteinlegung für ein Windindustriegebiet in der Gemeinde Hoort

Während in ganz Mecklenburg-Vorpommern immer mehr Bürger und immer öfter auch Kommunen gegen geplante Windeignungsgebiete ins Feld ziehen und gegen erteilte Genehmigungen von Windindustrieanlagen klagen, hat die Gemeinde Hoort, fast ohne Widerstand der Bevölkerung, ein solches Projekt befürwortet.

Warum ist das so? In einem Land, in dem trotz sprudelnder Steuereinnahmen viele Gemeinden keine ausgeglichenen Haushalte aufweisen, kommen Einnahmen aus Pachtzahlungen, deren Höhe den Tatbestand der Sittenwidrigkeit erreichen, den klammen Kommunen sehr gelegen. Das hierbei der ländliche Charakter der Gemeinde in ein Industriegebiet verwandelt wird, Grundstücke der Bürger abgewertet und schlimmstenfalls deren Gesundheit aufs Spiel gesetzt wird, tritt bei dem erwarteten Geldsegen in Hoort in den Hintergrund oder wird ausgeblendet. Ob sich die hohen Renditeversprechungen des Betreibers tatsächlich erfüllen, wird die Zukunft zeigen.

Ursächlich für das Handeln der Gemeinde, ist nach Auffassung des Aktionsbündnisses Freier Horizont, die schlechte finanzielle Ausstattung der Kommunen durch die Politik unserer Landesregierung. Diese forciert trotz bestehenden Überangebots erneuerbarer Energien den weiteren Windkraftausbau und hält gleichzeitig einen Milliardenbetrag, der den Kommunen zusteht, zurück. Die Kommunen, am Gängelband der Landesregierung, können dann über Förderanträge ein wenig von dem ihnen zustehenden Geld zurückbekommen. Sofern dem Antrag entsprochen wird! Dann hat auch Herr Minister Pegel wieder einen Grund, nach Gutsherrenart, durch sein Windindustrieland zu reisen, um Förderbescheide zu übergeben.

Wir fordern die Beendigung dieser, gegen die Kommunen gerichteten Politik und einen Stop der Industrialisierung der Ländlichen Räume!

Aufgrund der Belastungen, die für die Anwohner zu erwarten sind, ist die Änderung des umstrittenen Bürgerbeteiligungsgesetzes in ein gerechtes Entschädigungsgesetz für den Freien Horizont unabdingbar. Ein Clustermodel, mit der dazugehörigen vollen Entschädigungen der Anwohner, lehnt unsere Landesregierung ab.

Derzeit wurden in der westmecklenburgischen Regionalplanung 46 weitere Windeignungsgebiete beschlossen.

Hier die Pressemeldung als PDF

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