von Roberto Kort

Pressemitteilung zur Novelle des Erneuerbare Energiengesetzes

Windkraftlobby diktiert Politik demokratiegefärdende Wünsche!

Nach dem Kabinettsbeschluss zur Novelle des Erneuerbare Energiengesetzes (EEG) ist geplant, in § 1 Abs. 5 EEG folgenden Passus in die Neuformulierung aufzunehmen: „Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.“ Dass ausgerechnet eine wetterabhängige und extrem unstetige Energieerzeugung der öffentlichen Sicherheit dienen soll, entbehrt jeder Logik. Nichts ist so unsicher und unplanbar wie die Erzeugung von Strom aus Windkraft- und Solaranlagen! Doch hinter dieser harmlos erscheinenden Formulierung steckt ein perfider Plan: Mit Verweis auf öffentliches Interesse bzw. öffentliche Sicherheit könnten künftig nahezu sämtliche noch so begründete sachliche oder naturschutzfachliche Einwände gegen den Bau von Anlagen des sogenannten erneuerbaren Sektors im Abwägungsprozess durchgedrückt werden. Die wirtschaftlich angeschlagene Windkraftbranche will nicht nur weiterhin kräftig von EEG-Umlagen profitieren, sondern möchte sich von der Politik einen Freifahrtsschein ausstellen lassen! Damit treten Ideologien und Wunschdenken an die Stelle von Vernunft und Sachverstand als Grundlage politischen Handelns!

Tatsächliches Ziel der Formulierung in der Novelle des EEG ist es, Kritik wie die von deutschlandweit über 1000 Bürgerinitiativen und Naturschutzverbänden unter Verweis auf die Sicherheitsrelvanz beim Ausbau erneuerbarer Energie abzubügeln und geltendes Recht in Sachen Natur-, Denkmal-, Gesundheits- oder Artenschutz auszuhebeln. Man bewegt sich damit auf hochgefährlichem demokratiegefährdendem Terrain.

Rechtsgutachten verweisen allerdings darauf, dass dieser Passus nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Aus Respekt vor Mensch und Natur und unter Verweis auf den Rechtsstaat und Demokratie appellieren wir an alle Bundestagsbgeordneten, dieser EEG-Novelle am 30. Oktober 2020 im Bundestag die Zustimmung zu verweigern.

Hier die PM als PDF

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