von Gilbert Schulz

Novelle der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommerns ist eine Farce

Dass die heute (15.11.2017) im Landtag beschlossene Novelle der Landesbauordnung von der SPD als Bürokratieabbau gefeiert wird und noch dazu der Aktzeptanzsteigerung bei Windkraftanlagen dienen soll, ist eine Farce. Tatsächlich sind Standorte mit weniger als 5 Windkraftanlagen von dieser Änderung der Landesbauordnung eh ausgenommen und dürfen weiterhin nachts blinken. Außerdem gelten die neuen Auflagen zur nächtlichen Befeuerung der Windkraftanlagen nur für neue Windkraftanlagen. Damit knickt die Landesregierung mal wieder vor der Windkraftindustrie ein, denn wie lange wird es wohl dauern, bis das nächtliche Dauerblinken tatsächlich verschwindet, dürfen doch bestehende Anlagen weiterhin nachts blinken. Ohne Zweifel ist eine Befeuerungsanlage an Windkraftanlagen, die nur dann blinkt, wenn sich Luftfahrzeuge nähern, ein begrüßenswerter Schritt in die richtige Richtung, wenn auch nur ein winziger. Die Akzeptanz von Windkraftanlagen wird sich damit jedoch nicht merklich erhöhen. Alle übrigen vom Freien Horizont oft genug angeführten Problemlagen, wie optische Bedrängnis, Landschafts- und Naturzerstörungen, um nur einige zu nennen, bleiben bestehen. Ebenso wie das Grundproblem der Windkraft: Kein wirksamer Beitrag zur Ressourcenschonung, geschweige denn Versorgungssicherheit. Einen viel wesentlicheren Beitrag zur Entlastung der Bürger und damit der Akzeptanzerhöhung wäre eine unverzügliche Einarbeitung von größeren Abständen zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung. Damit würde die Landesregierung zeigen, dass sie sich tatsächlich dem Wohl der Bürgerinnen und Bürger, sowie dem Schutz der Landschaft und Umwelt in Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet fühlt.

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