von Roberto Kort

Pressemitteilung 14.10.2017

Pressemitteilung

Auf der Mitgliederversammlung des Aktionsbündnisses gegen unkontrollierten Windkraftausbau Freier Horizont am 14.Oktober 2017 in Stralendorf bei Schwerin, berichtete der Vorstand über die Arbeit der letzten Monate und über die Planungen für die Zukunft.

Es wurde festgehalten, dass die Aufklärung der Bürger unseres Landes durch den Freien Horizont mit dazu beigetragen hat, dass es aktuell zwei Fraktionen im Bundestag gibt, die Abschaffung des EEG programmatisch einzufordern. Dies hatten die unter dem Dach des Freien Horizont versammelten Bürgerinitiativen bereits 2014 in ihrer Ivenacker Erklärung angeregt.

Folgende Meldung aus dem Wahlkampf in Niedersachsen kann deshalb nur auf Unverständnis stoßen: Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) will im Fall seiner Wiederwahl den Windkraftanteil an der Energieerzeugung in Niedersachsen auf 75 Prozent steigern. Das erklärte er bei einer Bürgerversammlung in Grone am Donnerstag vor der Wahl. Unter dem Deckmantel ökologischer Energieproduktion und der vermeintlichen Rettung des Weltklimas, rückt tatsächlicher Umweltschutz immer mehr in den Hintergrund. Geht es nach Herrn Weil (SPD), wird sich die Anzahl der Windkraftanlagen in Niedersachen verdoppeln müssen. Dies zeigt einmal mehr, dass der Fokus rot-grüner Politik unverhältnismäßig hoch auf dem Stromsektor liegt. Regenerative Energien, wie Wind, Photovoltaik und Bioenergie können durchaus ein Teil eines Energiemixes verschiedener Energieträger sein. Dieser Teil ist jedoch in Hinblick auf die drei Grundpfeiler einer vernünftigen Energiepolitik, (Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit) insbesondere in Sachen Windkraftausbau längst ausgeschöpft und überzogen worden. Ein einfaches „Weiter so!“ beim Bau von Windkraftanlagen macht energie- und finanzpolitisch keinen Sinn. Das sollte auch den Grünen zu denken geben, die bei der Wahl in Niedersachsen ihr Ergebnis fast halbierten, wozu auch der ausufernde und weiterhin geplante Windkraftausbau in Niedersachsen beigetragen haben dürfte.

Außerdem wurde die Entscheidung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immisionsschutz (LAI) begrüßt, ein neues Interims-Verfahren bei der Berechnung von Schallprognosen für Windkraftanlagen anzuwenden. Endlich wird die unzureichende TA-Lärm (DIN ISO 9613.2) für die Berechnungen von Schallprognosen bei Windkraftanlagen unzulässig und durch ein genaueres Berechnungsverfahren ersetzt, in dem anerkannt wird, dass bei hohen Schallquellen keine Bodendämpfung vorhanden ist. Die hat zu Folge, dass die Grenzwerte zulässiger Schallimmissionen schneller erreicht werden! Ein erstes Urteil vom 25.09.2017 vom Verwaltungsgericht Düsseldorf ( AZ: 28 L 3809/17) besagt, dass das neue Interimsverfahren, wegen neuer technischer Erkenntnisse, sofort und auch rückwirkend angewendet werden muss. Dies wird sich unweigerlich auf die Genehmigungen und den Betrieb von Windkraftanlagen auswirken müssen und trägt der hohen Schallbelastung der Menschen endlich Rechnung. Das Aktionsbündnis Freier Horizont wird die Einhaltung des neuen Verfahrens in Mecklenburg- Vorpommern kritisch beobachten, denn Bemühungen der Windparkplaner diese neue Hürde zu umgehen, gibt es bereits.

Neben anregenden Diskussionen über das weitere Vorgehen des Aktionsbündnisses Freier Horizont und Berichten aus den Regionen wählten die Mitglieder mit Roberto Kort auch einen neuen Vorsitzenden. Die Mitglieder dankten dem bisherigen Vorsitzenden Gilbert Schulz für seine Arbeit in den zurückliegenden Jahren.

Roberto Kort
Vorsitzender
FREIER HORIZONT
Aktionsbündnis gegen unkontrollierten Windkraftausbau

Zurück