von Roberto Kort

Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg. Kapitel 6.5 Energie

Dritte Stufe des Beteiligungsverfahren 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

Das Aktionsbündnis gegen unkontrollierten Windkraftausbau nimmt folgendermaßen Stellung zum Entwurf der Teilfortschreibung des regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg. 

Die geplante Ausweisung von über 7.690 ha Windenergie- Eignungsflächen allein in Westmecklenburg wird Ihren eigenen Planungsgrundsätzen nicht gerecht. Es kann nicht mehr von einer ressourcenschonenden und flächeneffizienten Energieerzeugung und Energienutzung in Verantwortung für die künftigen Generationen mit dem Ziel einer für alle Bevölkerungsgruppen kostengünstigen, d. h. bezahlbaren Energiebereitstellung, gesprochen werden. Der dritte Entwurf weist eine Erhöhung der Windenergie- Eignungsflächen um 1.653 ha im Vergleich zum zweiten Entwurf auf. Die Bürger in Westmecklenburg zahlen jetzt schon die höchsten Strompreise in Deutschland und sind flächenmäßig im dritten Entwurf, überproportional mit Windenergie- Eignungsflächen in ihrer Landschaft belastet.

Wir fordern deshalb:

1. Einen Mindestabstand von 1.000 m oder mehr zur Wohnbebauung als hartes Ausschlusskriterium.

2. Keine Verschmelzung von eigenständigen Windenergie- Eignungsflächen zu einem, um das Restriktionskriterium „Abstand“ zu anderen Windenergie- Eignungsflächen zu umgehen. 

Wie z.B. bei der Windenergie- Eignungsflächen 17/21 Alt Zachun, 16/21 Stralendorf und 27/21 Bresegard. Es ist jeweils nur eine der zwei Teilflächen auszuweisen.

3. Der Abstand der Windenergie- Eignungsflächen zueinander ist wieder auf 5 km zu erhöhen, um den heutigen und zukünftigen Höhen der Windkraftanlagen Rechnung zu tragen.

4. Keine Zielabweichungsverfahren von fest definierten Zielen der Raumordnung in Bezug auf die Windenergie- Eignungsflächen, gemäß der folgenden Feststellung im dritten Entwurf.

„Außerhalb dieser Eignungsgebiete ist die Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen (WEA) unzulässig.“

5. Splittersiedlungen und Einzelhäuser im Außenbereich sind gleichzustellen mit Gebieten, die nach BauNVO dem Wohnen, der Erholung, dem Tourismus und der Gesundheit dienen. Außerdem ist ein Abstandspuffer in Höhe vom 10-fachen der Anlagenhöhe von Windkraftanlagen zu garantieren; dies ist zu ermöglichen als Auflage für ein nachfolgendes Genehmigungsverfahren. (Einführung der 10H-Regel wie im Bundesland Bayern) 

6. “Räume mit sehr hohem Landschaftsbildpotential, einschließlich 1.000 m Abstandspuffer“ Der Freie Horizont fordert die Etablierung dieses Kriteriums als hartes Kriterium, inklusive einer angemessen Abstandsregelung unter Berücksichtigung der Wirkzonen von Windkraftanlagen. 

7. Horste / Nistplätze von Großvögeln gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG einschließlich Abstandspuffer - Auch der Abstandspuffer ist als hartes Kriterium zu werten! Referenz sollen die Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten gelten. Siehe www.vogelschutzwarten.de/downloads/lagvsw2015_abstand.pdf - Gebiete, die innerhalb der in dem Dokument angegebenen Mindestabstände liegen, sind von Windkraftplanungen freizuhalten. 

Solange keine Möglichkeiten der Speicherung des Stroms aus Windkraft- und Solaranlagen im industriellen Maßstab bestehen, ist jeder Ausbau von Windkraft sinnlos, da weiterhin konventionelle Kraftwerke notwendig sind, um den stetig wachsenden Strombedarf gesichert zu decken. Von daher lehnt das Aktionsbündnis Freier Horizont die Ausweisung weiterer Windeignungsgebiete ab. Der ständig erhobene Verweis auf genug "substantiellen Raum" für Windkraftanlagen läuft ins Leere, denn nirgendwo ist definiert, was genau "substantieller Raum" sein soll. Da durch Windkraft und Solaranlagen keine grundlastfähige Energieversorgung möglich ist, in den letzten 20 Jahren aber bereits mehr als 30000 Windkraftanlagen deutschlandweit gebaut wurden, ist der Windkraft bereits mehr als ausreichend substantieller Raum zur Verfügung gestellt worden. Dem stehen enorme Kosten von jährlich ca. 30 Milliarden Euro an EEG- Umlage gegenüber, ohne jedoch auf absehbarer Zeit den Strombedarf gesichert zu decken. Von daher lehnt der Freie Horizont die vorliegende Planung ab.

Mit freundlichen Grüßen

Roberto Kort

Vorsitzender   

Stellungnahme als PDF                                                                                 Datum: 19.10.201       

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