von Roberto Kort

Pressemitteilung: Verfahrensgemäße Abläufe in Vorpommern?

An diesem Freitag, den 31.01.2020, tagt der Planungsausschuss des Planungsverbandes Vorpommern zum wiederholten Mal, um sich über neue Windeignungsgebiete klar zu werden. Die Haltung des Freien Horizont dazu ist bereits klar: Neue Windeignungsgebiete sind sinnlos, wenn Speicherung und Transport der über Windkraft erzeugten Energie in industriellem Maßstab nicht gewährleistet werden kann. Sie machen nur dann Sinn, wenn eine grundlastfähige Versorgung durch erneuerbare Energien tatsächlich und nicht nur rechnerisch sichergestellt ist. Zu unserem Bedauern ist die Landespolitik in Mecklenburg-Vorpommern immer noch von Wunschdenken und Ignoranz geprägt. Leider hat die Raumordnung den Vorgaben der Politik Rechnung zu tragen. Dass müssen wir zwar nicht akzeptieren, jedoch hinnehmen. An dieser Stelle möchten wir allerdings an die Mitglieder des Planungsausschusses appellieren, die verfahrensmäßigen Abläufe, wie diese sich aus der Geschäftsordnung und der Satzung des Planungsverbandes ergeben, einzuhalten! Die Einhaltung der Geschäftsordnung gewährleistet einen demokratischen Entscheidungsprozess, auf den sich die Verbandsversammlung im Wesentlichen bereits 1992 verständigte. Nur so vermag sich das einzelne Mitglied auf Grundlage eigener Überzeugung in den Entscheidungsprozess einzubringen. Dies ist von besonderer Bedeutung, da der Ausschuss den Entscheidungsprozess der Verbandsversammlung vorbereitet.

Ein Rückblick auf die vergangene Ausschusssitzung am 18.12.2019 zeigt auf, dass dieses Verfahren nicht durchweg berücksichtigt wird. Denn die für die Beschlussfassung erforderliche Mehrheit der Mitglieder war im entscheidenden Zeitpunkt der Abstimmung gar nicht (mehr) anwesend! Die Mitglieder aus dem Landkreis Vorpommern-Rügen verließen die Sitzung vor der Abstimmung, so dass nicht mehr „mehr als die Hälfte der Mitglieder“ anwesend waren (§ 12 Geschäftsordnung). Um diesem Fauxpas abzuhelfen, schwang sich der Leiter des Amtes für Raumordnung Dr. Wenk spontan als mündlich Bevollmächtigter aller Abwesenden auf und erklärte, für eine blockweise Abstimmung der Abwesenden ermächtigt zu sein. Ein solches Vorgehen findet sich weder in der Satzung, noch wäre es mit demokratischen Prinzipien vereinbar. Führte man dieses Verhalten fort, bräuchte es wohl auch gar keinen Ausschuss mehr. Die daraufhin beschlossene nur teilweise Auslegung ausgewählter Eignungsgebiete, bei denen sich Änderungen ergeben haben, ist unseres Erachtens nicht legitim zustande gekommen. Alle unverändert gebliebenen Windeignungsgebiete sollen nach diesem Votum bereits als final veröffentlicht werden. Dies ist ein waghalsiger Vorgang, wird doch üblicherweise die gesamte Teilfortschreibung bei Änderungen auch einzelner Eignungsgebieten neu ausgelegt. Man hätte auch die Abstimmung verschieben und in 2020 machen können, nachdem der Kreistag Vorpommern-Greifswald gerade ein Moratorium beim Windkraftausbau gefordert hat!

Die Vermutung drängt sich auf, dass die Durchführung der Abwägungs- und Abstimmungsprozesse bei der Auslegung neuer Windeignungsgebiete einzig und allein zum Schein und unter großem Druck durchgeführt wird, damit auch weiterhin behauptet werden kann, alles sei in bester Ordnung. Akzeptanzsteigernd wird sich solch ein Prozedere sicher nicht auswirken, im Gegenteil, es wird eher Protest erzeugen. Neue Bürgerinitiativen und Klagen gegen derart hergestellte Windeignungsgebiete sind quasi vorprogrammiert, vermutlich werden sie sogar in Kauf genommen. Rechtsstaatliche Abläufe sehen jedenfalls anders aus!

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