von Roberto Kort

OFFENER BRIEF Nr. 2 an Landesparlament, Kreistage, Landesregierung, Landräte, Parteien, Presse

Eine Aktion initiiert von der BI Weitblick Sehlsdorf-Granzin /

Was zu viel ist, ist zu viel!
Wir fordern einen Stopp des Windkraftausbaus in Mecklenburg-Vorpommern

OFFENER BRIEF Nr. 2 an Landesparlament, Kreistage, Landesregierung, Landräte, Parteien, Presse ...... und vor allem an die interessierte Öffentlichkeit im August 2020

Eigentlich weiß jeder Mensch, dass die Höhe eines Bauwerks ein wichtiges Kriterium für seine Wirkung auf die Umwelt darstellt. Auch die Bundesregierung und die Landesre- gierung von Mecklenburg-Vorpommern sind von diesem Wissen vermutlich nicht ausge- schlossen. Nach langem Hickhack in der Berliner Großen Koalition hat man sich nun aber - zusammen mit der Mehrheit des Bundestages - dazu entschlossen, diese Tatsache zu ignorieren.

Am 18.Juni 2020 hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude" in der Fassung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie angenommen (Drucksache 19/20148 Buchstabe a)).
Was hat das mit Windrädern zu tun? - Viel, denn auf Seite 12 kann man - wenn man nur zuvor beharrlich danach sucht - einen Bezug finden: der § 249 Absatz 3 des Baugesetzbuches wird geändert!

Diese Änderung kann man am besten mit dem Begriff eines MAXIMALEN MINDEST- ABSTANDS beschreiben. Sie besagt, dass künftig jedes Bundesland seine eigenen Abstände zwischen Windrädern und Wohngebieten festlegen darf sofern es bei maximal 1000 m bleibt. Zwischen 0 und 1000 m wird also jede Baugenehmigung möglich sein. Darüber hinaus darf es festlegen, was unter "baulicher Nutzung zu Wohnzwecken" zu verstehen ist - hier können Landesregierungen sehr kreativ werden.

Die Höhe der Windräder kommt in dieser Gesetzesänderung nicht vor. Deshalb gelten diese Abstandsregeln immer – ausgenommen in Bayern, wo die geplante Höhe H den Mindestabstand 10H bestimmt, aber da leben wir nicht.

Die immer größer werdenden Windräder - inzwischen sind wir bei 300 m angelangt - produzieren ihre Störungen und Gefährdungen in immer größerer Höhe. Die Genehmi- gungsbehörden gehen aber bei deren Beurteilung von einer "Technischen Anleitung Lärm" aus, in der diese Höhe praktisch bedeutungslos ist. Sie ist außerdem hoffnungslos veraltet und ursprünglich gar nicht für Windenergieanlagen gemacht worden. Dass sie trotzdem verwendet und diese Verwendung bisher von den angerufenen Gerichten akzeptiert wird,

Das lässt tiefe Einblicke in das Zusammenspiel von politischem Willen und unkontrolliertem Gewinnstreben zu.

Der „maximale Mindestabstand“ wird viele Menschen betreffen, das ist klar. Noch nicht klar ist, wie sich die Regierung von MV entscheiden wird. Das werden wir sehr aufmerk- sam beobachten und bewerten.

Auf der Suche nach dem aktuellen Stand der Rechtslage in Bezug auf den „maximalen Mindestabstand“ gab es ein interessantes Fundstück. Die Regierung von Mecklenburg- Vorpommern hat einen Antrag beim Bundesrat eingebracht (Drucksache 56/20, 30. Januar 2020), der in der Begründung unter u.a. folgendes sagt:

„Im Unterschied zur traditionellen Stromerzeugung ist die Stromerzeugung aus erneuer- baren Energien schwankend und mit einer starken Zufälligkeitskomponente behaftet. Um das Ziel des 65-prozentigen Anteils der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch im Jahre 2030 erreichen zu können und gleichzeitig die Versorgungssicherheit zu gewäh- ren, müssen diese Schwankungen ausgeglichen werden. Dies erfolgt gegenwärtig zentral durch Engpassmanagementmaßnahmen der Übertragungsnetzbetreiber. Diese führen jedoch zu hohen Kosten.“

Diese Beschreibung der Situation ist völlig zutreffend, wenn auch sehr beschönigend. Die Kosten sind nicht nur hoch – sie sind extrem. Sie werden von den Stromverbrauchern getragen, und zwar von denen in den Bundesländern mit vielen Windrädern – Großverbraucher sind wie immer befreit.

„Deshalb muss der Ausgleich zukünftig dezentral, das heißt schon bei der Einspeisung erfolgen. Neben der Möglichkeit der Speicherung des grünen Stroms besteht eine weitere Möglichkeit des Ausgleichs in der Nutzung des grünen Stroms in den Sektoren Verkehr, Gebäude und Industrie mit Hilfe von Umwandlungsprozessen...“

Na ja, seit nunmehr dreißig Jahren ist davon immer wieder die Rede und nun soll es plötzlich gelingen?
Erstaunlich ist, dass unsere Landesregierung einerseits die Problematik zu kennen scheint, andererseits einer energiepolitischen Scheinlösung des Wir-brauchen-möglichst- viele-Windräder-egal-wo anhängt. Es werden immer wieder neue Bauprojekte genehmigt. Landschaften werden dadurch zerstört und schon bedrohte Tierarten im Bestand vermindert. Auf die in der Nähe lebenden Menschen wird keine Rücksicht genommen. Und das alles für KEINE tragfähige Lösung des Energieproblems!

Was sollen wir von Regierungen halten, die derartig vorgehen?

V.i.S.d.P.: Peter Steidl, Lindenstraße 1, 19386 Neu Benthen; bi_weitblick@gmx.de

 

  • Sehlsdorf, Diestelow, Grambow, Neuhof (Ortsteile von Goldberg, Amt Goldberg- Mildenitz)

  • Granzin, Bahlenrade (Gemeinde Granzin, Amt Eldenburg-Lübz)

  • Passow, Brüz (Gemeinde Passow, Amt Eldenburg-Lübz)

  • Dobbertin (Gemeinde Dobbertin, Amt Goldberg-Mildenitz)

  • Langenhagen (Gemeinde Techentin, Amt Goldberg-Mildenitz)

  • Parchim

    und im Namen der über das Aktionsbündnis "Freier Horizont" vernetzten Bürger- initiativen und vieler betroffener Einwohner und Sympathisanten aus der Region und aus ganz Mecklenburg-Vorpommern:

  • Kritzow, Benzin, Schlemmin bei Lübz (Gemeinde Kritzow, Amt Eldenburg-Lübz) und Bürgerinitiative Gegenwind Gemeinde Kritzow

  • Karbow-Vietlübbe,, Wahlstorf, Darß, Quasslin, Sandkrug, Quassliner Mühle (Gemeinde Gehlsbach, Amt Eldenburg-Lübz)

  • Kreien, Wilsen (Gemeinde Kreien, Amt Eldenburg-Lübz)

  • Herzberg, Grebbin (Gemeinde Obere Warnow, Amt Parchimer Umland)

  • Werder, Benthen, Neu Benthen, Tannenhof (Gemeinde Werder, Amt Eldenburg-

    Lübz)

  • Ganzlin, Gnevsdorf, Klein Dammerow (Gemeinde Ganzlin, Amt Eldenburg-Lübz) und Bürgerinitiative Natur Pro Gehlsbachtal

  • Bürgerinitiative Gegen den Windpark Alt Zachun

  • Bürgerinitiative "Freie Friedländer Wiese" Wilhelmsburg

  • Edgar Schippan (Naturschutzwart des Landkreises Ludwigslust-Parchim und Vor-

    standsmitglied des NABU-Regionalverbandes Parchim)

  • BI Gegenwind Behrenhoff "Stopp dem unkontrollierten Windkraftausbau"

 

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